Zuschuss durch Arbeitgeber


Wir fördern den Aufbau deiner Altersvorsorge zusätzlich mit einem attraktiven Arbeitgeberzuschuss.

Unser Arbeitgeberzuschuss ist in zwei Stufen in Abhängigkeit der Betriebszugehörigkeit gestaffelt. Der gesetzlich zu zahlende Zuschuss (15%) wird auf den Arbeitgeberzuschuss nach dieser Regelung angerechnet.

Stufe 1

Allos zahlt einen Zuschuss zur Entgeltumwandlung in Höhe von 20 % des Entgeltumwandlungsbetrages.

Stufe 2

Nach 3 Jahren Betriebszugehörigkeit erhöht sich der Zuschuss zur Entgeltumwandlung auf 30 % des Entgeltumwandlungsbetrages.

Zusätzlich haben alle Mitarbeitenden von Allos Hof-Manufaktur GmbH, Allos GmbH und Wessanen Deutschland GmbH einen Anspruch auf einen Altersvorsorgebeitrag nach mind. 6 Monaten Betriebszugehörigkeit von EUR 110,00 jährlich (dieser Betrag wird mit mtl.  EUR 9,17 gezahlt). Teilzeitbeschäftigte erhalten diesen Betrag entsprechend ihrem Teilzeitgrad. Auszubildende haben Anspruch auf mtl. EUR 3,33.

Die Mitarbeitenden der Allos Schwarzwald GmbH haben einen Anspruch auf einen Altersvorsorgebeitrag nach mind. 6 Monaten Betriebszugehörigkeit in Höhe von EUR 590,00 jährlich. Dieser Beitrag wird bei der Hamburger Pensionskasse und den dort vorgesehenen Versicherungskonzepten angelegt. Hiermit wird der Altersvorsorge-Tarifvertrag erfüllt. Teilzeitbeschäftigte erhalten diesen Betrag entsprechend ihrem Teilzeitgrad. Auszubildende erhalten 50 % des Betrags.

  • Unser Arbeitgeberzuschuss wird zusätzlich zu Deinem Beitrag in den Direktversicherungsvertrag eingezahlt.
  • Auch der Arbeitgeberzuschuss ist vom ersten Tag an unverfallbar und unabhängig vom Zeitpunkt eines etwaigen Ausscheidens aus unserem Unternehmen nicht mehr entziehbar.
  • Einen Beitragszuschuss erhalten auch die Mitarbeitenden, welche bereits eine Direktversicherung und/oder einen Pensionskassenvertrag abgeschlossen haben.

Formular: 

Entgeltumwandlungsvereinbarung